Maßschuhe

Orthopädische und elegante Maßschuhe

Was ist ein orthopädischer Maßschuh?

Der orthopädische Maßschuh hat die Aufgabe, Störungen in der Statik und der Dynamik des Stehens und Gehens, welche durch Deformitäten des Fußes wie Verkürzungen, Versteifungen, Lähmungen oder Teilverlusten am Fuß auftreten können, sowohl funktionell als auch kosmetisch auszugleichen.

Er wird individuell für den einzelnen kranken oder fehlerhaften Fuß nach besonderen Maß- und Modellverfahren handwerklich angefertigt.

Die orthopädischen Maßschuhe können nur von einem Facharzt für Orthopädie bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden.

Mit der Verordnung des Arztes geht der Patient zu einem Orthopädie-Schuhtechniker.

Dieser nimmt von den Füßen Maß und erstellt einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse.

Nach Genehmigung des Kostenträgers werden die Maßschuhe nach weiteren Anproben, bei denen Farbe, Materialien und Gestaltungsmöglichkeiten besprochen werden, angefertigt.

Bei Abholung der gefertigten Versorgung hat der gesetzlich Versicherte neben der gesetztlichen Zuzahlung von 10 € einen gesetzlichen Eigenanteil zu leisten.

Dieser entfällt auch nicht im Falle einer Zuzahlungsbefreiung und sieht wie folgt aus: